Ganz sicher ist jedem von uns die ein oder andere Rechtsprechung ein wenig sinnlos vorgekommen. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass dieses Urteil, so wie es gefällt wurde, nicht hätten gefällt werden dürfen. Aber vor Gericht und bei Gericht entscheidet eben nicht der gesunde Menschenverstand, sondern der Richter und seine Helfer entscheiden anhand der Beweislage und der Beweislast im Rahmen der geltenden Gesetze.

Ehrlich gesagt, halte ich das bei der riesigen Masse an Gesetzen für extrem schwer. Niemand kann wirklich alle Gesetze kennen. Also schaut man nach, wie bereits einmal bei einem früheren Fall entschieden wurde. Das tut man immer wieder und so weiss niemand mehr wie das Gesetz lautet, sondern nur noch, wie bereits einmal entschieden wurde.

Ok, okay, das klingt jetzt ein wenig hoffnungslos und vielleicht auch zu düster.

Interessant ist auf jeden Fall, wie ein Richter in einem Fall entschied, wo jemand einen Blitzer angezündet hat.

„Wer aus Wut, Verärgerung oder Verzweiflung eine Geschwindigkeitsmessungsanlage in Brand setzen, begeht keine Brandstiftung, sondern lediglich Sachbeschädigung.“

Sehr erstaunlich ist dieses Urteil, aber genau so entschied das OLG Braunschweig im Oktober 2013.

Aber Vorsicht, dies ist natürlich kein Freifahrtschein für ähnliche Reaktionen.

Auch interessant ist folgende Feststellung, dass Geschwindigkeitsmessanlagen keine Gegenstände im Sinne von § 304 StGB sind, die zum öffentlichen Nutzen aufgestellt würden.